Der Name ist Programm. Als "Freie Waffen" werden in Deutschland die Waffen bezeichnet, die nach § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Waffengesetz von einzelnen Erlaubnisfplichten befreit sind. Das bezieht sich vor allem auf den Erwerb und Besitz dieser Waffen. Der Käufer muss lediglich das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Unser Sortiment erstreckt sich daher auf eine bestimmte Auswahl an Druckluftwaffen, insbesondere RAM Waffen (Real Action Marker) sowie verschiedene Schreck-, Reizstoff- und Signalwaffen. Letztgenannte tragen in der Regel ein PTB-Prüfzeichen. Mittlerweile sind jedoch auch Schreckschusswaffen zugelassen, die den Rechtsvorschriften eines anderen EU Mitgliedstaates entsprechen.
Wir werden uns daher zukünftig darauf konzentrieren, auch diese eher exotischen Waffen an den Mann zu bringen. Denn eins vorweg: ein Vergleich zwischen PTB und EU Schreckschusswaffen lohnt sich.