Gemäß § 42a Waffengesetz ist es grundsätzlich verboten, Hieb- und Stoßwaffen, Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm in der Öffentlichkeit zu führen. Beim Kauf eines Messers sollte daher explizit auf die Zweckbestimmung des Herstellers und die objektive Beschaffenheit des Messers geachtet werden. Zur Vereinfachung findest Du auf jeder Produktseite zusätzlich zur Produktbeschreibung auch einen kurzen Info-Text über die rechtliche Einstufung des jeweiligen Messers.
Und natürlich wollen wir in diesem Zusammenhang auch auf die Ausnahme von dem Verbot hinweisen. Dies greift nämlich nicht für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, für den Transport in einem verschlossenen Behältnis und für das Führen der Messer, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Solltest Du hierzu Fragen haben, helfen wir Dir gerne weiter.