Bei der Beurteilung vieler "Waffen" i.S.d. Waffengesetzes kommt es auf die konkrete Zweckbestimmung des jeweiligen Gegenstands an. Aus genau diesem Grund fallen viele Abwehrsprays, die zur Tierabwehr bestimmt sind, gerade nicht unter die Regelungen des Gesetzes. Ein Tierabwehrspray ist im Erwerb und Besitz also völlig erlaubnisfrei und darf sogar in der Öffentlichkeit geführt werden.
Die Firma Piexon macht sich genau diesen Umstand zu Nutze. Es wurden spezielle Tierabwehrgeräte entwickelt, die als Weiterentwicklung klassischer "Pfeffersprays" bezeichnet werden können. Mehr zum Guardian Angel und Jet Protector JPX2 erfährst Du auf den einzelnen Produktseiten.
Darüber hinaus befinden wir uns aktuell in der Planungsphase für ein vollkommen neues Produkt, das es so bisher noch nicht auf dem Markt zu kaufen gibt. Bis zum Release dürfte jedoch noch etwas Zeit vergehen. Als Alternative zu den Piexon Produkten wollen wir daher zukünftig auch herkömmliche Tierabwehrsprays der Firma Ballistol anbieten.